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   LSG Bayern, 05.02.2007 - L 6 B 22/07 R PKH   

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https://dejure.org/2007,29145
LSG Bayern, 05.02.2007 - L 6 B 22/07 R PKH (https://dejure.org/2007,29145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.02.2007 - L 6 B 22/07 R PKH (https://dejure.org/2007,29145)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH (https://dejure.org/2007,29145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer summarischen Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren zur Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2008 - L 12 B 2/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Begründung der Erfolgsaussicht durch die

    Sie gilt noch nicht als Beweisaufnahme, die - in der Regel - zur Bejahung einer hinreichenden Erfolgsaussicht ausreicht (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 5.2.2007 - L 6 B 22/07 R PKH).

    Der Senat schließt sich insofern vielmehr der Rechtsprechung anderer LSG an, wonach die Einholung ärztlicher Befundberichte noch nicht als Beweisaufnahme - die einen Klageerfolg als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen würde - angesehen werden kann (vgl. u.a. Bayerisches LSG, Beschl. v. 5.2.2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.6.1986 - L 14 S 3/86; anders wohl LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2006 - L 14 B 509/06 AS).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 5 AS 330/09

    Mehraufwand wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Die Einholung ärztlicher Befundberichte kann noch nicht ohne weiteres als Beweisaufnahme gewertet werden, die ggf. einen Klageerfolg als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen würde (vgl. u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008, Az.: L 12 B 2/08; Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007, Az.: L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 6.1986, Az.: L 14 S 3/86).
  • LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht

    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
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